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   FG Hessen, 14.04.2021 - 9 K 1720/18   

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https://dejure.org/2021,18041
FG Hessen, 14.04.2021 - 9 K 1720/18 (https://dejure.org/2021,18041)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.04.2021 - 9 K 1720/18 (https://dejure.org/2021,18041)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. April 2021 - 9 K 1720/18 (https://dejure.org/2021,18041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 122 Abs. 5 AO, § 3 Abs. 2 VwZG, § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 182 Abs. 1 ZPO, § 418 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Beweiskraft einer Zustellungsurkunde erstreckt sich auch auf die Angabe des Zustellers, dass er das zuzustellende Schriftstück einem Familienangehörigen des Adressaten in der Wohnung des Adressaten (und nicht an einer anderen Örtlichkeit) übergeben habe.

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92

    1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2021 - 9 K 1720/18
    Nicht zulässig ist hingegen die Zustellung an einen im gleichen Haus, aber in einer getrennten Wohnung lebenden Familienangehörigen (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.1994 - VIII R 45/92, BStBl. II 1994, 603 zu § 181 ZPO a.F.).

    Diese Tatsache war der eigenen Wahrnehmung des Zustellers zugänglich, sodass sie Teil der Beweiswirkung der Zustellungsurkunde nach § 418 ZPO ist (so implizit auch BFH-Urteil vom 25.01.1994 - VIII R 45/92, BStBl. II 1994, 603).

  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 249/05

    NZB: Tatbestandsberichtigung; PZU als öffentliche Urkunde

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2021 - 9 K 1720/18
    Hierfür ist allerdings der volle Gegenbeweis in der Weise erforderlich, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr bezeugten Tatsachen ausgeschlossen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 24.04.2007 - VIII B 249/05, BFH/NV 2007, 1465).
  • BFH, 27.04.2011 - III B 207/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Volle Überprüfung der

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2021 - 9 K 1720/18
    Die Klage ist aus formellen Gründen unbegründet, weil der angegriffene Haftungsbescheid bestandskräftig ist (vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.04.2011 - III B 207/10, BFH/NV 2011, 1184).
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